!!! Soforthilfe Gasabschläge Dezember !!!
Sie beziehen von uns Erdgas? Dann profitieren Sie im Dezember von der einmaligen finanziellen Soforthilfe durch den Bund.
Im Dezember buchen wir Ihren Abschlag für Gas nicht ab. Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen oder per Dauerauftrag zahlen, können Sie die Abschlagszahlung im Dezember für Gas einmalig aussetzen. Falls Sie doch zahlen, entsteht Ihnen kein Nachteil. Der Betrag wird dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Die Kosten, die aus der Soforthilfe entstehen, übernimmt der Staat. Damit sollen ausdrücklich die hohen Gaskosten in diesem Winter für Verbraucher gedämpft werden. Energiesparen ist daher weiterhin das Wichtigste.
Wer erhält die Soforthilfe? Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Gewerbekunden erhalten die Soforthilfe automatisch.
Liebe Kundinnen und Kunden,
angesichts der sehr stark gestiegenen Kosten für Strom und Erdgas, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Preisbremsen beschlossen.
Die Entlastungen werden ab dem 01. März 2023 umgesetzt. Wir werden Sie zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für uns alle eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als mittelständisches Familienunternehmen liegt uns die Nähe und die persönliche Kommunikation mit unseren Kunden besonders am Herzen
Hier erfahren Sie mehr über unser bestehendes Traditionsunternehmen seit 1902
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Wir übernehmen für Sie alle Wechselformalitäten
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